Fördert Vorhaben, die technische Entwicklungen sowie Wertschöpfungsaspekte erforschen.
Kleinstunternehmen
Kleinstunternehmen sind (nach EU-Definition) Unternehmen, die
- weniger als 10 Beschäftigte und
- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro haben.
Fördert die Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung bei Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen durch Hersteller und Entwickler von Hardware-Minderungs- oder Partikelminderungssystemen
Fördert Investitionen und Betriebsmittel bei Gründungen, Unternehmensnachfolgen und Festigungsmaßnahmen.
Fördert die Neu- und Weiterentwicklung sowie die Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren.
Finanziert Beratungen zur Verbesserung des unternehmerischen Know-hows.
Es werden maximal 5 Beratungstage gefördert.
Fördert Beratungsprozess für eine mitarbeiterorientierte und zukunftsgerechte Personalpolitik sowie Coaching für KMU.
Die Höhe der Zuschüsse ist abhängig von der Art der Maßnahme und der Zielregion in dem sich das Unternehmen befindet.
Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die der Verbesserung der Explorations- und Integrationsphasen der Informations- und Kommunikationstechnologien-Forschung dienen.
Fördert risikoreiche industrielle vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu Informations- und Kommunikationstechnologie.
Fördert industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben zu Produktionssystemen und -technologien.
Fördert externe Management- und Beratungsdienstleistungen zur Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen.
Pro Kalenderjahr bis zu 5 Innovationsgutscheine mit einem Förderwert von insgesamt max. 20.000 Euro förderfähig.