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gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags
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Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

Förderungsart
Zuschuss
Fördergegenstand

Ziel ist die Realisierung vielversprechender nichttechnischer Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen mit dem Fokus auf die Neuartigkeit der Problemlösung. Unternehmen und Forschungseinrichtungen (inklusive Hochschulen) können einen Zuschuss für in Deutschland durchzuführende Innovationsaktivitäten – insbesondere auch nichttechnische, etwa digitale, kreativwirtschaftliche, soziale und ökologische Innovationen erhalten. 

Laut BMWE gehören dazu u. a.

  • Innovationen für Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Wissenstransfer am Arbeitsplatz,
  • neue Konzepte zur Gewinnung ausländischer Fachkräfte,
  • innovative Angebote für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • Arbeitsmarktintegration von Gruppen mit besonderen bzw. spezifischen Bedarfen (z.B. Geflüchtete, Neu-/Quereinsteiger),
  • neue Lösungen zur besseren Nutzung von Fachkräfte-Potenzialen im demografischen Wandel,
  • Verbesserungen in Bereichen wie mentaler Gesundheit und
  • Inklusion am Arbeitsplatz oder Teamzusammenhalt.
Förderkategorie
Forschung und Entwicklung
Investitionen
Fördernehmer
Angehörige freier Berufe
Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Hochschulen
Universitäten
Mittelständische Unternehmen
Kleinstunternehmen
Kleine Unternehmen
Mittlere Unternehmen bis 249 Beschäftigte
Mittlere Unternehmen bis 99 Beschäftigte
Maximales Fördervolumen
330000 EUR
Förderanteil für Unternehmen bis zu
75%
Förderanteil für Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu
100%
Weitere Informationen
https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15990/innovationsprogramm-…
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