Fördert industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben zu Produktionssystemen und -technologien.
Kleinstunternehmen
Kleinstunternehmen sind (nach EU-Definition) Unternehmen, die
- weniger als 10 Beschäftigte und
- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro haben.
Fördert externe Management- und Beratungsdienstleistungen zur Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen.
Pro Kalenderjahr bis zu 5 Innovationsgutscheine mit einem Förderwert von insgesamt max. 20.000 Euro förderfähig.
Fördert Forschung und Entwicklung im Bereich zukunftsweisender Energietechnologien (u.a. Energiewende in den Verbrauchssektoren: Gebäude und Quartiere; Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen; Schnittstellen der Energieforschung zu Mobilität und Verkehr; Brennstoffzellen).
Es handelt sich um ein Rahmenprogramm, so dass die exakten Förderbedingungen und -volumina den jeweils geltenden Ausschreibungen zu entnehmen sind.
Finanziert Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sicherheit im Unternehmen.
Finanziert Investitionen in ausgewiesenen Fördergebieten in NRW, durch die Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert werden. Die Höhe der Zuschüsse ist abhängig vom Vorhaben, Unternehmen, Investitionsort und Zahl der neuen oder gesicherten Arbeitsplätze.
Fördert Beratung und begleitende Tätigkeiten zum Transfer von durch Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten.
Fördert die Teilnahme von KMU an Auslandsmessen und internationalen Messen im Inland.
Fördert die Beteiligung an Auslandsmessen, Delegations- und Unternehmerreisen.
Fördert individuelle und betriebliche Teilnahme an beruflicher Weiterbildung.
Zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln.