- gefördert werden Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung der Industrie inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung zu Erschließung von Potenzialen zur Treibhausgasminderung in der Produktion
- gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie Konsortien
Großunternehmen
Großunternehmen sind all diejenigen Unternehmen, die sich nicht unter die jeweils genutzte Definition eines mittelständischen Unternehmens fassen lassen.
Je nach Definition kann daher ein Unternehmen als Großunternehmen ab 250 Beschäftigten, ab 500 Beschäftigten oder sogar erst ab 1000 Beschäftigten gelten. Entsprechendes gilt für etwaige Grenzen bezogen auf Umsatz- oder Bilanzsummengrenzen.
Fördert größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung gewerblicher Unternehmen.
Fördert Investitionen und Betriebsmittel in den Bereichen Innovation und Digitalisierung.
Fördert marktnahe Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Prozesse oder Dienstleistungen.
Finanziert betriebliche Investitionen und Betriebsmittelbedarfe, insbesondere Wachstums-, Innovations- und Umweltmaßnahmen und Unternehmensnachfolgen.
Es handelt sich um einen Konsortialkredit. Daher liegt der Mindestbetrag: 1 Mio. € Obligoanteil der NRW.BANK.
Finanziert Investitionen in den Bereichen Digitalisierung und Innovation.
Fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema Elektromobilität.
Fördert FuE-Vorhaben zum branchenübergreifenden Wissens- und Technologietransfer im Leichtbau.
Fördert die Entwicklung von regenerativen Kraftstoffen durch Finanzierung von Entwicklungsvorhaben, Durchführbarkeitsstudien, unterstützenden Dienstleistungen.
Fördert FuE-Einzel- und Kooperationsprojekte, Innovationsnetzwerke, Durchführbarkeitsstudien, Leistungen zur Markteinführung.