- gefördert werden Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung der Industrie inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung zu Erschließung von Potenzialen zur Treibhausgasminderung in der Produktion
- gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie Konsortien
Kleinstunternehmen
Kleinstunternehmen sind (nach EU-Definition) Unternehmen, die
- weniger als 10 Beschäftigte und
- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro haben.
Fördert Vorhaben, die technische Entwicklungen sowie Wertschöpfungsaspekte erforschen.
Fördert die Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung bei Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen durch Hersteller und Entwickler von Hardware-Minderungs- oder Partikelminderungssystemen
Fördert Investitionen und Betriebsmittel bei Gründungen, Unternehmensnachfolgen und Festigungsmaßnahmen.
Fördert die Neu- und Weiterentwicklung sowie die Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren.
Finanziert Beratungen zur Verbesserung des unternehmerischen Know-hows.
Es werden maximal 5 Beratungstage gefördert.
Fördert Beratungsprozess für eine mitarbeiterorientierte und zukunftsgerechte Personalpolitik sowie Coaching für KMU.
Die Höhe der Zuschüsse ist abhängig von der Art der Maßnahme und der Zielregion in dem sich das Unternehmen befindet.
Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die der Verbesserung der Explorations- und Integrationsphasen der Informations- und Kommunikationstechnologien-Forschung dienen.
Fördert Beratungs- und Umsetzungsleistungen zur Digitalisierung von KMU durch autorisierte Beratungsunternehmen.
Fördert risikoreiche industrielle vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu Informations- und Kommunikationstechnologie.