- gefördert werden Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung der Industrie inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung zu Erschließung von Potenzialen zur Treibhausgasminderung in der Produktion
- gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie Konsortien
Kleine Unternehmen
Kleine Unternehmen sind (nach EU-Definition) Unternehmen, die
- weniger als 50 Beschäftigte und
- einen Jahrensumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro haben.
Fördert Vorhaben, die technische Entwicklungen sowie Wertschöpfungsaspekte erforschen.
Fördert die Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung bei Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen durch Hersteller und Entwickler von Hardware-Minderungs- oder Partikelminderungssystemen
Fördert Investitionen und Betriebsmittel bei Gründungen, Unternehmensnachfolgen und Festigungsmaßnahmen.
Fördert die Neu- und Weiterentwicklung sowie die Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren.
Finanziert Beratungen zur Verbesserung des unternehmerischen Know-hows.
Es werden maximal 5 Beratungstage gefördert.
Fördert Beratungsprozess für eine mitarbeiterorientierte und zukunftsgerechte Personalpolitik sowie Coaching für KMU.
Die Höhe der Zuschüsse ist abhängig von der Art der Maßnahme und der Zielregion in dem sich das Unternehmen befindet.
Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die der Verbesserung der Explorations- und Integrationsphasen der Informations- und Kommunikationstechnologien-Forschung dienen.
Fördert die Teilnahme an Gemeinschaftsständen und Einzelstände auf internationalen Leitmessen in Deutschland.
Fördert Beratungs- und Umsetzungsleistungen zur Digitalisierung von KMU durch autorisierte Beratungsunternehmen.